Rückbildungskurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Versicherungen übernommen.
Wir rechnen diese Kurse direkt mit den Krankenkassen ab, Privatversicherte erhalten eine Rechnung.
Alternativ zu den Rückbildungskursen bei einer Hebamme können Sie bei uns auch Yoga-Präventionskurse (Postnatalyoga) besuchen, die von einer ausgebildeten Yogalehrerin und Beckenbodentrainerin speziell auf die Bedürfnisse von Frauen nach der Geburt abgestimmt sind. Zur Kostenübernahme lesen Sie bitte unter dem entsprechenden Kurs nach.
Alle Kurse finden, je nach aktueller Situation als Präsenzkurse oder Onlinekurse statt. Wir orientieren uns stets an den aktuellen Empfehlungen und informieren Sie vor Kursbeginn per E-Mail. Auch ein Wechsel im Kursverlauf ist möglich.
Für Online-Termine gelten die gleichen Regelungen zur privaten Übernahme der Kosten bei versäumten Kursstunden, wie sonst auch.
Bitte lesen Sie hierzu unbedingt die Teilnahmebedingungen für Rückbildungskurse und beachten Sie eventuelle anfallende Gebühren für die Babymassage, sowie die Regelungen für versäumte Kursstunden.
Wir empfehlen, den Rückbildungs- oder Yoga-Kurs etwa 6-8 Wochen nach der Geburt zu beginnen. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen Rückbildungskurse bis neun Monate nach der Geburt abgeschlossen sein. Die Krankenkassen finanzieren nur einen Rückbildungskurs pro Geburt.
Für ausgebuchte Kurse können Sie sich auf der Warteliste vormerken lassen. Schreiben Sie gerne in den Bemerkungen (neben der Kursnummer des Wunschkurses) ein paar Sätze zu Ihren Wünschen. So können wir Sie den freiwerdenden Plätzen besser zuordnen.